Häufige Fragen zur Psychotherapie - Rostock
Hier finden Sie hilfreiche Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Psychotherapie in meiner Praxis. Diese Informationen unterstützen Sie dabei, den Ablauf, mögliche Kosten und Ihre Rechte besser zu verstehen.
Nein, Sie können direkt und ohne Überweisung einen Termin bei mir vereinbaren. In Deutschland ist dies durch das sogenannte Erstzugangsrecht möglich.
Ja, Online-Psychotherapie ist ebenso wirksam wie Sitzungen in Präsenz. Ich biete Online-Sitzungen gern an, da sie bequem sind und Ihnen ermöglichen, Therapie flexibel und zuverlässig fortzuführen. Dies geschieht nur über eine zertifizierten Anbieter, der von der KBV (Kassenärztlichen Bundesvereinigung) qualifiziert und überwacht wird.
Normalerweise findet eine Sitzung einmal wöchentlich für jeweils 50 Minuten statt. Bei Bedarf können wir jedoch auch häufigere Termine vereinbaren. Gegen Ende der Behandlung werden die Sitzungsabstände vergrößert, um Ihnen den Übergang zu erleichtern.
Ja, absolut. Ihre Therapie unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht. Informationen dürfen nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung weitergegeben werden. Bei Kostenerstattung durch Versicherungen erfahren diese lediglich Diagnose und Sitzungsanzahl, nicht aber Gesprächsinhalte. Als Selbstzahler, der die Kosten selbst trägt auch dieser Punkt.
Ja, sehr gern! Sitzungen mit Angehörigen (Partner, Familie) können den Therapieerfolg unterstützen. Diese Sitzungen ergänzen das therapeutische Vorgehen und dienen vornehmlich dazu, Bezugspersonen über die Behandlung, den Grund oder Umstände einer Erkrankung zu informieren. Sie entscheiden selbstverständlich, ob und wann Angehörige teilnehmen dürfen.
Das Honorar basiert auf der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), die verbindlich ist. Private Krankenkassen übernehmen diese Kosten in der Regel vollständig.
Eine der Sprechstundensitzugen (50 Minuten), um anfangs Bedarf, Verdachtsdiagnose, Vorgehen abzuschätzen, kostet nach GOP (Position 812a) derzeit 134,04 Euro brutto. Vor jeder Behandlung reiche ich Ihnen eine Übersicht und bespreche die Kosten mit Ihnen.
Das hängt individuell von Ihren Bedürfnissen ab. Häufig dauert beispielsweise eine erfolgreiche Behandlung von Depressionen weniger als 24 Sitzungen. Generell gilt: Je länger die Probleme unbehandelt blieben, desto mehr Zeit wird benötigt.
Ja, Sie können Ihre Therapie jederzeit beenden, unabhängig von der vorherigen Kostenzusage. Ich helfe Ihnen auf Wunsch gern dabei, Alternativen zu finden oder den Therapeuten zu wechseln.
Mein Behandlungsschwerpunkt liegt auf Depressionen, Angststörungen, Stress- und Burnout-Bewältigung sowie Anpassungsstörungen. Auch zunehmend auf Traumatherapie lege ich meinen Fokus. Selbst, wenn ihre Problematik hier nicht steht, ist das kein Problem: ihre Therapie passe ich individuell an Ihre Situation an.
Ja, eine Psychotherapie hilft effektiv, Stress zu reduzieren, Symptome eines Burnouts zu behandeln und neue Strategien für einen gesünderen Umgang mit Belastungen zu erlernen.
Aktuell ist die Wartezeit sehr gering, da ich die Praxis kürzlich neu gegründet habe. Je nachdem, wann Sie am Tage zu einem Termin kommen können, kann eine Behandlung sehr zeitnah beginnen. Bitte kontaktieren Sie mich direkt, um einen ersten Termin abzustimmen.
Ja, Psychotherapie wirkt sich oft positiv auf körperliche Beschwerden wie Schmerzen, Schlafstörungen oder chronische Erschöpfung aus, da Psyche und Körper eng miteinander verbunden sind. Das Stichwort hierbei ist der Oberbegriff der Psychosomatik, der psychische Probleme als Ursache für körperliche Symptome sieht. Bei vielen psychischen Erkrankungen ist dies direkt beobachtbar. Genauso merken Patienten aber auch während einer Behandlung, dass sie sich körperlich entlastet fühlen. Einen prägnanten Überblick über dieses Thema verschafft die Internetseite der AOK Sachsen-Anhalt dazu. (Info zur Psychosomatik der AOK SA)
Die Wirksamkeit einer Therapie zeigt sich an spürbaren Verbesserungen Ihres Wohlbefindens, der Reduktion belastender Symptome und der Fähigkeit, schwierige Situationen im Alltag besser zu meistern. Regelmäßige Gespräche über Ihre Fortschritte sind ein wichtiger Bestandteil der Therapie.
Nutzen Sie die Wartezeit, um Entspannungstechniken wie progressive Muskelentspannung oder Achtsamkeitsübungen zu erlernen. Auch Gespräche mit Vertrauenspersonen, sportliche Aktivitäten und strukturierte Tagesabläufe können hilfreich sein, um die Wartezeit gut zu überbrücken. Bei akuten Krisen wenden Sie sich bitte an psychologische Beratungsstellen oder Krisendienste wie die Telefonseelsorge (0800-1110111), den ärztlichen Bereitschaftsdienst (116117) oder in dringenden Fällen an den Rettungsdienst (112).
Nein, der Kostenträger hat keine Einfluss auf die Effektivität der Behandlung. Jeder Psychotherapeut, der privat arbeitet (so wie ich), unterliegt der selben Ausbildung und Weiterbildungsforderungen, wie einer, der über "die Kasse" abrechnet.
Die Frage beantworte ich tatsächlich öfters Patienten und stoße damit oft auf Überraschung. Tatsächlich sind die "Abrechnungsgenehmigungen", umgangssprachlich "Kassensitze", begrenzt. Während es genug ausgebildete Psychotherapeuten gibt, entstehen je nach Region kaum bis keine neuen Kassensitze. Die einzige Möglichkeit als Psychotherapeut so die Versorgung mit zu unterstützen, ist im ambulanten Bereich die privatpsychotherapeutische Arbeit. Mitunter kann ich aber trotzdem mit Krankenkassen abrechnen, sodass ich auch Gesetzlich Versicherte in meine Praxis einlade. Das Thema hat gesundheitspolitische, gesellschaftliche und ethische Ebenen und könnte Stunden an Gesprächsstoff bieten.
Ich habe mich auf meiner Internetseite unter folgendem Link schon ausführlich zum Kostenerstattungsverfahren geäußert und beschrieben, wie es genau funktioniert.(Info zum Kostenerstattungsverfahren) Kostenerstattungsverfahren bedeuet, wie der Name schon suggeriert, dass Ihnen Kosten erstattet werden. Soweit nichts Neues. :) Die Idee ist folgende und dies ist auch gesetzlich verankert: Wenn die Krankenkasse eine versicherte Leistung, in unserem Fall die wissenschaftliche Psychotherapie bei Psychotherapeuten, nicht rechtzeitig erbringen kann (weil es keine Plätze gibt), kann man dieselbe Leistung aus der Privatversorung in Anspruch nehmen. Dabei sind gewissen Bedingungen zu erfüllen. Die Grundidee ist, dass man als Patientin dieses Systemversagen nachweist. Dies erfüllt man über Prokolle zu kontaktieren Therapeuten. Dazu stellt man zumeist parralel einen formlosen Antrag. Aber ACHTUNG: Erst, wenn die Kasse explizit die Kostenzusage erteilt hat, sind Sie auf der sicheren Seite. Wer zuvor Leistungen in Anspruch nimmt, hat kein Anrecht darauf, diese erstattet zu bekommen. Aus meiner Erfahrung heraus erstatten einige Kassen aus Kulanz auch rückwirkend. Insgesamt stellt sich dieses Verfahren für die Patienten und Therapeuten, auch in meiner Praxis, als sehr hinderlich dar. Es wirkt auf mich und meine Patienten so, als wollten die Kassen dieses Verfahren nicht unterstützen. Aber nicht vergessen, dies steht Ihnen gesetzlich zu. Mit etwas Zeit klappt es dann doch. Siehe dazu den externen Gesetzesnorm zum Kostenerstattungsverfahren.
Sie haben weitere Fragen? Kontaktieren Sie mich gerne persönlich. Hier geht es zu meinen Kontaktdaten.