Kostenträger und Abrechnung – Psychotherapie Rostock
Generell werden die Kosten in einer Privatpraxis für Psychotherapie nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) berechnet. Diese ist jedem Psychotherapeuten gesetzlich vorgeschrieben.
Private Krankenversicherungen
Die Psychotherapie über private Krankenversicherungen ist bei mir in der Regel problemlos möglich. Für Privatversicherte erstelle ich Rechnungen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Erstattungsfähigkeit ist abhängig von Ihrem individuellen Versicherungstarif und mittlerweile in den meisten Tarifen enthalten. Bitte klären Sie vorab mit Ihrer Versicherung, in welchem Umfang die Kosten für Psychotherapie übernommen werden. Falls Sie dabei Unterstützung benötigen – einfach Bescheid sagen. Bitte beachten Sie, dass Sie die Rechnung gestellt bekommen und zahlungspflichtig sind, unabhängig davon, ob die Krankenkasse alle Kosten erstattet.
Weiterführende Informationen finden Sie hier (extern):
Privat-Patienten.de zum Thema Psychotherapie
Selbstzahler
Sie haben auch die Möglichkeit, die Therapie als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Es ist keine Versicherung oder „ein Dritter" involviert, da Sie als Leistungsempfänger die Kosten eigens tragen und keine Erstattung durch Dritte erhalten.
Beihilfe
Auch die Geltendmachung bei Beihilfen ist problemlos möglich. In der Regel werden die ersten psychotherapeutischen Sprechstunden und Probatoriksitzungen von der Beihilfe übernommen, um den Therapiebedarf einzuschätzen. Erhärtet dieser sich, kann ein Antrag auf Kostenübernahme erfolgen, welcher schnell gestellt ist. Welcher Teil der Kosten übernommen wird, ist individuell mit Ihrer Beihilfe zu klären. Meist sind es 50 %. Beihilfeberechtigte erhalten eine Rechnung zur Einreichung bei der Beihilfestelle und ihrer privaten Krankenversicherung.
Gesetzliche Krankenkassen
Da ich aktuell über keinen Vertragsarztsitz in Mecklenburg-Vorpommern verfüge, kann ich noch nicht direkt mit der GKV abrechnen. In der Zwischenzeit bleibt uns die Möglichkeit, über das Kostenerstattungsverfahren abzurechnen.
Kurz gesagt: Wenn Sie nachweisen, dass mehrere Psychotherapeuten Ihnen keinen Platz anbieten konnten, können wir per Antrag um eine „Ausnahmegenehmigung" für Sie nachfragen. Dieses Verfahren soll sicherstellen, dass gesetzlich Versicherte in einer ihnen zumutbaren Zeit einen Therapieplatz erhalten. Wenn Sie also gesetzlich versichert sind, kontaktieren Sie mich gerne. In der Zwischenzeit können Sie bei Ihrer Krankenkasse danach fragen. Bitte beachten Sie, dass Sie bei diesem Verfahren die Rechnung gestellt bekommen und zahlungspflichtig sind, unabhängig davon, ob die Krankenkasse alle Kosten erstattet.
Der Ablauf des Kostenerstattungsverfahrens
- Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, welche Anforderungen sie an das Kostenerstattungsverfahren stellt. Lassen Sie sich diese Information schriftlich geben, um alles beachten zu können.
- Bedingungen erfüllen (je nach Kasse unterschiedlich).
Meist werden folgende Dinge verlangt:- Protokoll über kontaktierte Therapeutinnen
Notieren Sie Datum, Uhrzeit, Ansprechpartner und erwartbare Wartezeit auf einen Therapieplatz. Es müssen 5–10 Therapeuten kontaktiert worden sein. - Ärztliche Dringlichkeitsbescheinigung für eine Psychotherapie
- Antrag von Ihnen an Ihre Krankenkasse in freier Form, dass Sie gerne das Verfahren nutzen möchten (und es brauchen)
- Therapeutischer Teil des Antrages von mir
- Protokoll über kontaktierte Therapeutinnen
Aktuelle Probleme des Kostenerstattungsverfahrens
Bedauerlicherweise wird das Kostenerstattungsverfahren bei indizierten Psychotherapien durch die gesetzlichen Krankenkassen zunehmend ohne nachvollziehbare und belastbare Begründung abgelehnt, was meiner Meinung nach nicht korrekte Entscheidungen ergibt.
Während dies einerseits ärgerlich ist, könnten so notwendige und dringliche Behandlungen nicht stattfinden, was wiederum zur Gesundheitsgefährdung führen kann.
Weiterführende Informationen finden Sie hier (extern):
Bundesministerium für Gesundheit zum Thema Kostenerstattung
Kassenwatch – beachten Sie den Menüpunkt zum Thema Kostenerstattung in der Auswahl